Vor einer persönlichen Vorsprache bei Gericht wird gebeten, eine telefonische Terminvereinbarung mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in zu treffen. So wird sichergestellt, dass zu Ihrer Vorsprache alle Akten und Unterlagen vorliegen. Unnötige weitere Termine werden so vermieden. Dies gilt insbesondere für die Rechtsantragsstelle.

Sofern Ihnen bereits ein Schreiben des Amtsgerichts vorliegt, beachten Sie bitte die darin genannte Durchwahlnummer.

Grundbuchauszüge und Bewilligungen können sowohl schriftlich als auch telefonisch angefordert werden. Eine persönliche Vorsprache bei Gericht bedarf es hierzu nicht. 

Bei persönlichen Vorsprachen im Grundbuchamt sowie für die Einsichtnahmen in Gutachten für Zwangsversteigerungssachen wird gebeten vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Wartezeiten lassen sich ohne vorherige Terminvereinbarung nicht immer vermeiden.

Für Erbausschlagungen, Erteilung von Erbscheinen und Kirchenaustritte sind Termine online zu buchen. Hierzu nutzen Sie bitte den Button "Terminbuchung" oben auf dieser Seite.

Ohne vorherige Terminabsprache gelten folgende Sprech- und Öffnungszeiten:

Wochentagvormittagsnachmittags
Montag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr keine Sprechzeiten
Dienstag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr keine Sprechzeiten
Mittwoch 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr keine Sprechzeiten
Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr keine Sprechzeiten