Schiedspersonen für Selm

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Janßen, ElisabethBorker Straße 6
59379 Selm
Tel.-Nr.: 02306 55714
Bezirk 1
Das Gebiet der Ortsteile Bork und Cappenberg sowie im Ortsteil Selm das Gebiet westlich der Kreisstraße / Münsterlandstraße / Lüdinghausener Straße
1.Vertretung:
Hasseke, Anna Joanna
Kreisstr.17
59379 Selm
Mobil: 0157 30145963
Hasseke, Anna JoannaKreisstr.17
59379 Selm
Mobil: 0157 30145963
Bezirk 2
Im Ortsteil Selm beginnend ab dem Abzweig Kreisstraße / Haus-Berge-Straße das Gebiet östlich der Kreisstraße / Münsterlandstraße / Lüdinghausener Straße
1.Vertretung:
Janßen, Elisabeth
Borker Straße 6
59379 Selm
Tel.-Nr.: 02306 55714
Weitere anerkannte Gütestellen für Selm
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Stadt Selm
Adenauerplatz 2, 59379 Selm
Tel.-Nr.: 02592 69-0 , Telefax: 02592 69-100
E-Mail: info@stadtselm.de

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