Zu den Registersachen gehören das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Güterrechtsregister. Diese öffentlichen Register ermöglichen es jedem, sich wichtige Informationen über rechtliche Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen. Die Register genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert.

  • In Abteilung A (HRA) werden vorwiegend Einzelkaufleute (e.K.) und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.

  • In  Abteilung B  (HRB) sind  die Kapitalgesellschaften, vorwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbH- und Aktiengesellschaften -AG- erfasst.

Im Genossenschaftsregister sind die Genossenschaften (eG) eingetragen. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt.

Im Vereinsregister sind alle eingetragenen Vereine (e.V.) des Registerbezirks erfasst. In das Vereinsregister können sich nur Vereine eintragen lassen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist (keine Gewinnabsicht).

Im Güterrechtsregister werden Eheverträge eingetragen sowie abweichende Regelungen zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Gegensatz zu den übrigen Registern genießt es jedoch keinen öffentlichen Glauben.

Das Partnerschaftsregister verlautbart die wesentlichen Rechtsverhältnisse einer Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft in der sich Angehörige freier Berufe, z.B. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen/Steuerberater, Ärztinnen/Ärzte zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Die Partnerschaft in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit der registrierten Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner. In Nordrhein-Westfalen wird das Partnerschaftsregister zentral bei dem Amtsgericht Essen  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab für das gesamte Land geführt. Für die Anmeldung zum Partnerschaftsregister nutzen Sie bitte die entsprechenden Formulare externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

WARNUNG!!!

Aktuell sind vermehrt gefälschte Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen in das Handelsregister im Umlauf.

Absender dieser gefälschten Rechnungen können nach bisherigen Erkenntnissen sein:

a) das „Land Nordrhein-Westfalen – Amtsgericht (Name des Gerichts)“,
b) eine GmbH im Auftrag für die „Gewerberegisterzentrale / Handelsregisterzentrale“ oder ähnliche genannte Register,
c) die „Zentrale Zahlstelle Justiz“ in Berlin,
d) die AZR Haan AG.

Als weitere Zahlungsempfänger werden z.B. „Registerportal“, „ITVH GmbH“, „HR GmbH“ sowie „H&R GmbH“, „Registerveröffentlichung für Handel“, „ARZG“ und „GRZ“ angegeben.

Bitte achten Sie darauf, dass Rechnungsstellungen ausschließlich durch die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm erfolgen.
Es empfiehlt sich zunächst die Eintragungsnachricht abzuwarten, da dort konkrete Hinweise über die Zahlungsmodalitäten der Justiz enthalten sind.

Bei Zweifeln können Sie das angegebene Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz des Amtsgerichts Hamm vergleichen. Für eventuelle Rückfragen nutzen Sie nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer!
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an die Telefonnummer, die Ihnen in den zuvor vom Amtsgericht an Sie übersandten Schreiben angegeben wurde. Diese finden Sie im Briefkopf oben rechts.

Zuständig für die Führung des Güterrechtsregisters beim Amtsgericht Lünen ist die Abteilung 4, die Sie unter folgender Telefonnummer erreichen:

02306 924-741.

Das Handelsregister, Genossenschaftsregister und Vereinsregister werden für den Bezirk des Amtsgerichts Lünen zentral geführt bei dem