Was ist eine Justiz-Auktion?
Eine Auktion ist eine Versteigerung.
Die Verkäufer sind die Gerichte.
Menschen können hier Sachen kaufen.
Das klappt so:
1. Bieten.
Was ist bieten?
Bieten ist: ein Angebot machen.
Jeder darf ein Angebot machen.
Jeder bietet einen Geld-Betrag.
2. Zuschlag bekommen.
Was ist ein Zuschlag?
Der Verkäufer nimmt das
höchste Angebot an.
3. Bezahlen.
Alle Infos zur Bezahlung bekommen Sie in einer Mail.
4. Gegenstand erhalten.
Der Gegenstand wird vom Gericht
übergeben oder versendet.
Achtung!
Die folgenden Infos zur Justiz-Auktion
sind in schwerer Sprache.
Das Besondere an der Justiz-Auktion:
Bieten – Zuschlag bekommen – Zahlen – Ware erhalten: Die Justiz-Auktion bietet hochwertige Ware, einfache Abläufe und sichere Bedingungen für jedermann.
Anders als bei gewohnten Internetauktionen handelt es sich bei den Verkäufern der Justiz-Auktion ausschließlich um die Justiz mit ihren Gerichten, Staatsanwaltschaften, Vollstreckungsorganen sowie weiteren Behörden. Als Verkäufer können sich alle Justizeinrichtungen, Behörden und Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher beteiligen.
Die Justizeinrichtungen sowie die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verlässliche Vertragspartner, die umgehend nach Zahlungseingang den ersteigerten Gegenstand an den erfolgreichen Bieter übergeben oder versenden. Als Bieter kann sich grundsätzlich (Ausnahmen regeln die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Justiz-Auktion) und auf einfachem Weg jeder registrieren.
Top-Auktionen
Bereit zum Zuschlag - die bundesweiten Top-Angebote von Justiz-Auktion .
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Startgebot: 33.500,00 €
Auktionsende:
30.12.2024, 10:55 Uhr -
Startgebot: 12.000,00 €
Auktionsende:
05.12.2024, 14:42 Uhr -
Startgebot: 2.400,00 €
Auktionsende:
05.12.2024, 13:30 Uhr -
Startgebot: 200,00 €
Auktionsende:
20.11.2024, 12:30 Uhr -
Startgebot: 1,00 €
Auktionsende:
17.11.2024, 20:52 Uhr